Anlegerschutz
Wertpapierdienstleister befinden sich – wie jedes andere Unternehmen – in einem natürlichen Interessenkonflikt zu ihren Kunden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz trägt dem Rechnung, indem es Wertpapierdienstleister verpflichtet, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln. In diesem Sinne schützt der Gesetzgeber den Anleger z. B. ausdrücklich vor
- Täuschung durch falsche Vertriebsdokumente oder Berichte sowie
- Vereinnahmung von Provisionen ohne Erbringung angemessener Gegenleistungen.
Der gesetzliche Schutz des Anlegers vor Interessenkonflikten ist jedoch naturgemäß lückenhaft. So ist z. B. die ausschließliche Empfehlung konzerneigener Produkte zulässig – auch dann, wenn diese offensichtlich nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden liegt. Es verbleibt daher selbst bei gesetzeskonformer Interessenwahrung durch den Wertpapierdienstleister erhebliches Potential für Interessenkonflikte, die sich zum Nachteil des Anlegers auswirken können, wie z. B.:
- Empfehlung von Investmentfonds, die den Anleger mit hohen Kosten belasten und die Wertentwicklung vergleichbarer Indexfonds weit unterschreiten,
- Portfolioverwaltungsverträge ohne Vereinbarung messbarer Ertragsziele
Im Zuge der gutachterlichen Analyse von Wertpapierdienstleistungen konnte ich für meine Auftraggeber zahlreiche solche, für sie nachteilige Sachverhalte ermitteln, und ihnen damit zur Wahrung ihrer Interessen verhelfen. Erfahrungsgemäß lohnt es sich daher für Investoren stets, Wertpapierdienstleistungen von einem unabhängigen Experten überprüfen zu lassen, der ausschließlich den Interessen seiner Auftraggeber verpflichtet ist.