Leistungen in zivilgerichtlichen Verfahren:
Beurteilung der Erfolgsaussicht zivilgerichtlicher Verfahren
Anlass für die Erwägung einer Klage kann für einen Anleger z.B. der Verdacht fehlerhafter Beratung oder einer Täuschung durch fehlerhaftes Berichtswesen sein. Der Sachverständige Mag. Alexander Giuliani unterstützt Anleger und ihre Rechtsvertreter durch fachkundige Aufarbeitung von Sachverhalten mittels Privatgutachten bei der Einschätzung des Klagepotentials. Ein Privatgutachten gilt beweisrechtlich als urkundlich belegtes Parteienvorbringen. Im Falle der Beifügung eines Privatgutachtens als Beweismittel zu einer Klage hat das Gericht daher – bei sonstiger Mangelhaftigkeit des Verfahrens – die Stellungnahme eines Gutachters einzuholen.
Inhaltliche Überprüfung von Gerichtsgutachten
Die in gerichtlichem Auftrag erstatteten Gutachten sind für die Schlußfolgerungen des Gerichts oft ausschlaggebend und daher für den Verfahrensausgang entscheidend. Im Sinne des verfassungsgesetzlichen Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren müssen Gerichtsgutachten jedoch überprüfbar sein und auch tatsächlich überprüft werden. Für Parteien besteht die einzige Möglichkeit zur inhaltlichen Überprüfung von Gerichtsgutachten darin, einen Privatgutachter mit der Überprüfung zu beauftragen. Ein kompetenter Privatgutachter kann den Ausgang eines Verfahrens durch seine Argumentationsstärke und Überzeugungskraft wesentlich beeinflussen. Die Auswahl des geeigneten Privatgutachters ist für Parteien daher von entscheidender Bedeutung.
Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen
Parteien können an den Gerichtssachverständigen jene Fragen stellen, welche sie zur Aufklärung oder Vervollständigung der Aussage, sowie zur Aufklärung des Streitverhältnisses oder der für die Beweiskraft der Aussagen wesentlichen Verhältnisse für dienlich erachten. Als Privatgutachter unterstützt Mag. Alexander Giuliani Rechtsanwälte in ihrer Rolle als Parteienvertreter bei der Vorbereitung dieser Befragung des Gerichtssachverständigen.